Nach geltendem polnischen Recht werden Container als „fliegende Bauobjekte“ behandelt. Dieser Begriff bedeutet, dass es sich um Folgendes handelt:
ein Gegenstand, der zum vorübergehenden Gebrauch in einem Zeitraum bestimmt ist, der kürzer ist als seine technische Haltbarkeit,
es ist nicht dauerhaft mit dem Untergrund verbunden,
innerhalb von 120 Tagen nach Bekanntgabe der Platzierung abgebaut oder an einen anderen Ort verlegt wird.
Das bedeutet, dass bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen vor dem Aufstellen des Containers keine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Es reicht aus, diese Tatsache der Architektur- und Baubehörde gemäß Art. 30 des Baugesetzes zu melden.